Ortsbürgerregister von 1837 bis 1887 – Bürgerrecht im 19. Jahrhundert
Wer früher in Harxheim leben wollte, musste als Ortsbürger anerkannt und registriert sein. Auf der Liste der Harxheimer Ortsbürger von 1837 – 1887 gibt es viele auch noch heute in Harxheim stärker vertretene Familiennamen.
Bevor in diesem Beitrag auf das Ortsbürgerregister der Gemeinde Harxheim näher eingegangen wird, erst einmal hierzu einige Anmerkungen.
Die vorherrschenden Attribute des Bürgerrechts bestanden in der Befugnis, in Gemeindeangelegenheiten abzustimmen, zu wählen bzw. selbst gewählt zu werden sowie am Gemeindevermögen teilzuhaben. Das Heimat- oder Bürgerrecht konnte erworben werden durch Geburt, Aufnahme, Verheiratung oder mittels einer Anstellung in einem öffentlichen Amt. Wer dieses Recht besaß, konnte sich in der Gemeinde niederlassen, heiraten, aber auch Gewerbe treiben, ein Grundstück käuflich erwerben und einen Anteil am Allmendevermögen (gemeinschaftliches Eigentum) haben.
Ein Wegzug in eine andere Gemeinde hatte nicht automatisch den Verlust des Gemeinderechts zur Folge. Dieser trat jedoch bei Erwerb eines anderen Heimat- oder Gemeinderechts oder einer anderen Staatsangehörigkeit ein. Im schlimmsten Fall konnte sogar ein Ausschluss des Gemeindemitglieds, zum Beispiel aufgrund eines Verbrechens, beschlossen werden. So musste die ursprüngliche Heimatgemeinde den (auch verarmten) Heimatberechtigten sogar wieder an- und aufnehmen. Dennoch waren in etlichen Gemeindegesetzen Bedingungen an eine Aufnahme geknüpft, z.B. zweijähriger Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde, natürlich verbunden mit Steuerzahlung. Vielfach konnte gegen ein entsprechendes „Bürgergeld“ das Gemeindebürgerrecht erworben werden. Wer eine gewisse Zeit in der Gemeinde wohnte, hatte im Fall der Verarmung sogar ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung.
In dieser Anlage aufgeführt sind nun alle (männlichen) Ortsbürger, die im oben angegebenen Zeitraum in Harxheim ihren Wohnsitz hatten. So ein „Bürgerregister“ ist ein wichtiger Aspekt für die Sozialgeschichte eines Dorfs. Der eine oder andere findet vielleicht sogar seine Vorfahren wieder.
Quellenangaben:
Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon, 5. Ausgabe, Bd. 1, Leipzig 1911
Landesarchiv Speyer. Bestand U 207, Nr. 14 – 15 Ortsarchiv Harxheim
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Bd. 9, Leipzig 1907
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